Holdings / Beteiligungsgesellschaften

Wir kümmern uns um Ihre Holding

Eine Holding ist eine Gesellschaft, die Anteile an anderen Unternehmen hält und somit das operative Geschäft nicht selbst betreibt. Die Holdingstruktur bietet zahlreiche Vorteile bei einer langfristigen Strategie. Auch für Gründer kann die Holdingstruktur attraktiv sein.

Da die Gründung und Verwaltung einer Holding mit einigen rechtlichen und steuerlichen Herausforderungen verbunden ist, empfiehlt sich in jedem Fall ein fachlicher Rat von einem Steuerberater oder Rechtsanwalt. Eine professionelle Beratung kann dabei helfen, die steuerlichen Vorteile der Holdingstruktur optimal zu nutzen und Risiken im Vorfeld zu minimieren. Auch bei der Wahl der Rechtsform und der Gestaltung der Verträge sind fachliche Kenntnisse unerlässlich. Zudem kann ein erfahrener Berater dabei helfen, mögliche Fallstricke und Risiken zu erkennen und zu umgehen. Die Kosten für eine Gründungsberatung sind in der Regel überschaubar und amortisieren sich schnell durch die steuerlichen Vorteile der Holdingstruktur.

Um die Gründung der Holding kann sich der Unternehmer entweder selbst kümmern oder jemanden, wie beispielsweise unsere Anwälte und Steuerberater, damit beauftragen.

Gründe für eine Holding

Steuerliche Vorteile

Die Holdingstruktur ermöglicht es einer Tochtergesellschaft, den erwirtschafteten Gewinn fast komplett steuerfrei an die Muttergesellschaft auszuschütten. Dadurch können die Gesellschafter der Holding die Haftungsrisiken auf Ebene der Tochtergesellschaft umgehen und die Gewinnausschüttungen optimieren, um nur geringe Steuern zu zahlen. Zusätzlich kann der Vermögensaufbau in der Holding aufgrund des Zinseszinseffekts durch die gesparte Kapitalertragsteuer deutlich schneller erfolgen als im Privatvermögen. Auch beim Verkauf von Anteilen oder Aktien bietet die Holdingstruktur steuerliche Vorteile, da die Steuerbelastung deutlich geringer ausfällt als bei einem Halten als Privatperson. Bei Ausschüttungen der Tochtergesellschaft an die Holding sind die steuerlichen Vorteile abhängig von der Höhe der Anteile, die die Holding an der Tochtergesellschaft hält. Wenn die operative Tochtergesellschaft in eine eigene Immobilie ziehen soll, kann sie diese entweder selbst erwerben oder von einer Immobilien-GmbH der Holding anmieten, um Steuervorteile zu nutzen.

Trennung von Risiken

Eine Holding bietet die Möglichkeit, Risiken von Teilbetrieben auf verschiedene Tochter-GmbHs zu verteilen. Dadurch wird das Risiko auf die ganze Gruppe minimiert. Sollte also eine Tochtergesellschaft in Schieflage geraten, sind die anderen Unternehmen bei einer Holding davon nicht betroffen.

In der Regel muss die Muttergesellschaft nicht für eine Tochtergesellschaft haften. Kommt eine Tochter also in Zahlungsschwierigkeiten, muss die Holding im Insolvenzfall nicht für etwaige Forderungen an die Tochter einstehen.

Vermeidung der Zersplitterung

Darüber hinaus kann eine Holding auch dazu beitragen, die Unternehmensnachfolge im Falle eines plötzlichen Todesfalls zu erleichtern. Wenn die Unternehmen nicht unter einer Holding vereint sind, können sie auf unvorhersehbare Art und Weise unter den Erben aufgeteilt werden. Eine Holding kann jedoch sicherstellen, dass die Unternehmen in einer gemeinsamen Muttergesellschaft zusammengefasst bleiben, was zu einer besseren Übersichtlichkeit und einer einfacheren Verwaltung führt.

Verantwortlichkeit & Anonymität

Die Menschen in den Tochtergesellschaften verhalten sich tendenziell verantwortungsbewusster, als wenn sie Mitarbeiter eines riesigen Konglomerats wären. Der Grund: Die Ergebnisse ihrer Arbeit haben direkteren und sichtbareren Einfluss auf das Ergebnis ihres Unternehmens. So gelingt es meist besser, etwas vom Spirit eines Startups aufrechtzuerhalten.

Manchmal kann es auch aus strategischen Gründen wünschenswert sein, nach außen hin mit unterschiedlichen Namen bzw. Inhabern aufzutreten – zum Beispiel, wenn man zwei eigentlich thematisch ähnliche aber qualitativ und preislich unterschiedliche Produkte anbieten möchte.

Häufig gestellte Fragen zur Gründung einer Holding

Wir möchten Ihnen in diesem FAQ Antworten auf drängende und häufige Fragen zur Gründung einer Holding geben.

Bitte beachten Sie: Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar.

In der Regel besteht eine Holdingstruktur aus mindestens zwei Unternehmen. Dabei hält eine GmbH, die sogenannte Muttergesellschaft 100% der Anteile einer zweiten GmbH (mind. 1 Tochterunternehmen). Das Tochterunternehmen betreibt das eigentliche Geschäft, kann operativ tätig werden und jährliche Gewinne erzielen. 

Steuerspareffekt (siehe weiter unten im FAQ)

Vermögensaufbau statt Gewinnausschüttung in die private Ebene

  • Thesaurierung. Gemeint ist mit Thesaurierung, dass Gewinne der Holding am Ende des Geschäftsjahres nicht ausgeschüttet werden, sondern innerhalb der Firma bleiben. Eine Holding ermöglicht Ihnen als Inhaber demnach neue Strategien für den Vermögensaufbau Ihrer Unternehmen.

Trennung von Risiken

  • Durch eine Holding können Sie die Risiken von Teilbetrieben auf verschiedene Tochter-GmbHs aufteilen. Das minimiert das Risiko auf die ganze Gruppe. Wäre es nur eine Firma mit mehreren Abteilungen, dann könnte ein schuldenmachender Bereich die anderen mit in finanzielle Probleme reiten.Sollte also eine Tochtergesellschaft in Schieflage geraten, sind die anderen Unternehmen bei einer Holding davon nicht betroffen. Dennoch werden die Ergebnisse aller Firmen in der Holding über einen GAV zusammengehalten.

Haftung vermeiden

  • In der Regel muss die Muttergesellschaft nicht für eine Tochtergesellschaft haften. Kommt eine Tochter also in Zahlungsschwierigkeiten, muss die Holding im Insolvenzfall nicht für etwaige Forderungen an die Tochter einstehen.
  • Bündelst du beispielsweise teure Geräte, Technik oder deinen Fuhrpark im Besitz einer Tochtergesellschaft und stellst diese den anderen Töchtern im laufenden Betrieb nur leihweise zur Verfügung, sicherst du deinen Besitz im Insolvenzfall einer dieser Töchter ebenfalls ab. Oftmals wird dann die Tochter, die sämtliche Anschaffung tätigt, als „Besitzgesellschaft“ bezeichnet.

Anonymität

  • Manchmal kann es aus strategischen Gründen wünschenswert sein, nach außen hin mit unterschiedlichen Namen bzw. Inhabern aufzutreten – zum Beispiel, wenn du zwei eigentlich thematisch ähnliche aber qualitativ und preislich unterschiedliche Produkte anbieten möchtest.

Verantwortlichkeit

  • Die Menschen in den Tochtergesellschaften verhalten sich tendenziell verantwortungsbewusster, als wenn sie Mitarbeiter eines riesigen Konglomerats wären. Der Grund: Die Ergebnisse ihrer Arbeit haben direkteren und sichtbareren Einfluss auf das Ergebnis ihres Unternehmens. So gelingt es meist besser, etwas vom Spirit eines Startups aufrechtzuerhalten.

Verhinderung einer Zersplitterung im Falle eines plötzlichen Todesfalls

  • Eine Holding eröffnet Ihnen die Möglichkeit mehrere Unternehmen unter einem gemeinsamen Schirm zu bündeln. Das hat nicht nur steuerliche Vorteile, sondern wirkt sich auch positiv auf die Unternehmensnachfolge im plötzlichen Todesfall aus. Denn sind Ihre Unternehmen nicht gebündelt, können sie im Fall Ihres Todes willkürlich unter Ihren Erben aufgeteilt werden. Das ist gleichbedeutend mit einer Zersplitterung Ihrer Unternehmen.
  • Mit einer Holding können Sie genau das verhindern. Ihre Unternehmen befinden sich als Töchter in einer gemeinsamen Muttergesellschaft und es wird vermieden, dass die Unternehmen von verschiedenen Personen kontrolliert werden. Wenn Sie plötzlich versterben und sich Ihre Unternehmen gebündelt in einer Holding befinden, werden einfach die Anteile an der Holding vererbt und die Unternehmen verbleiben unter einem gemeinsamen Schirm.

 

Die Nachteile einer Holding liegen vor allem im hohen Verwaltungsaufwand. Beispielsweise durch die Verträge der einzelnen Unternehmen und der pro Gesellschaft anfallenden Jahresabschlüsse. 

Die Holding ist eine Muttergesellschaft, welche die Anteile an anderen Unternehmen erhält (to hold-halten). In der Regel wird eine GmbH oder eine UG als Gesellschaftsform gewählt. 

Die Tochtergesellschaft kann zur Minderung ihrer Haftungsmasse und der damit verbundenen Minderung ihrer Haftungsrisiken ihren gesamten Gewinn eines jeden Jahres fast komplett steuerfrei an die Muttergesellschaft ausschütten (in der Regel ergibt sich eine Steuerbelastung von ca. 1,5 % des Ausschüttungsbetrages). Die Muttergesellschaft fungiert als Zwischenspeicher für den von der Tochtergesellschaft erwirtschafteten Gewinn. Ohne Holdingstruktur würde die Ausschüttung an die Gesellschafter als natürliche Personen eine viel höhere Steuerbelastung auslösen. Die Gesellschafter der Holdinggesellschaft sind so in der Lage, die Haftungsrisiken im operativen Bereich auf Ebene der Tochtergesellschaft zu umgehen und die Gewinnausschüttungen der Holding an die Gesellschafter so zu optimieren, dass sie nur geringe Steuern zahlen müssen. Zusätzlich bewirkt der Zinseszinseffekt durch die gesparte Kapitalertragsteuer, dass der Vermögensaufbau in der Holding deutlich schneller möglich ist als im Privatvermögen.

Bei Verkauf:

  • beim Halten als Privatperson ca. 27% Steuer auf Verkaufsgewinn
  • beim Halten über Holding: zunächst nur mit ca. 1,5% besteuert
  • Beispiel: Beträgt der Kaufpreis für deinen Anteil am Start-up beispielsweise EUR 1.000.00, bezahlt die Holding darauf nur etwa 15.000 Euro Steuern und es verbleiben nach Steuern 985.000 €. Ohne Holding Vehikel hättest du persönlich rund 266.300 € Steuern zahlen müssen und nur rund 733.700 € nach Steuern übrig. Dabei bleiben mit einer Holding etwa ein Drittel, als 251.300 € vom Exit übrig. Das ist Kapital von über einer Viertelmillion Euro, die du sodann für weiteren Vermögensaufbau investieren kannst.
  • Gilt auch beim Verkauf von Aktien

Bei Ausschüttungen: (nahezu identisch wie beim Verkauf – Voraussetzungen allerdings unterschiedlich)

  • Holding muss mehr als 10% der Anteile an den Töchtern halten, damit keine Körperschaftsteuer anfällt
  • Holding muss mehr als 15% der Anteile an den Töchtern halten, damit keine Gewerbesteuer anfällt
  • Bei Anteilen unter 10%: Belastung mit Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer von insgesamt ca. 30%

Ist geplant, dass die operative Tochtergesellschaft in eine eigene Immobilie ziehen soll, dann kann sie diese entweder selbst erwerben oder die Immobilie anmieten. Mietet die Tochtergesellschaft die Immobilie an, dann hat sie die Möglichkeit Mietaufwendungen in voller Höhe steuerlich geltend zu machen und spart sich somit 30,0 % Steuern. Die Immobilie wird in diesem Fall von einer zweiten Tochtergesellschaft der Holding (der Immobilien-GmbH) erworben und an die operative GmbH vermietet. Sofern die Immobilien-GmbH keine weitere Geschäftstätigkeit hat, unterliegt der Gewinn in der Immobilien-GmbH nur der Körperschaftsteuer in Höhe von 15,0 %.

 

Eine Holding kann später gegründet werden. Hier ist die Sperrfrist von 7 Jahren zu beachten, denn die Anteile der Töchter können nicht ohne weiteres steuerfrei verkauft werden. Außerdem ist beim Anteilsbesitz von weniger oder gleich 50% die steuerfreie Einlage in eine Holding nur über Umwege möglich. Durch diese Umwege fallen zusätzliche Kosten an. Daher empfehlen wir die Holdinggründung sofort.

Gründungskosten bei Neugründung kleiner Holdings

  • Notar: ca. 500 EUR, Handelsregister 150 EUR
  • Beratung, Vertragsgestaltung: 500-1000 EUR
  • Die Gründung der beteiligten Unternehmen und der Holding-Struktur kann komplett an einem Tag bei einem Notartermin erfolgen

Laufende Kosten

  • Buchhaltung
  • Jahresabschluss, IHK -> ca 1.000 EUR jährlich bei wenigen Transaktionen

Holdings sind besonders sinnvoll für cash-cows und Exit-Strategien.

Ein Holding kann die Professionalität herausheben. Gründer ohne Holding könnten als Personen angesehen werden, die nicht an das Startup glauben.