Ihre Eintragung in das Transparenzregister durch den Steuerberater
Wir kümmern uns um die Eintragung ihres Unternehmens in das Transparenzregister
Die Eintragung ins Transparenzregister ist nach dem Geldwäschegesetz (GwG) für alle Unternehmen und wirtschaftlich tätige Personen Pflicht, sofern sie nicht zu den wenigen Ausnahmen zählen.
Um die Eintragung kann sich der Unternehmer entweder selbst kümmern oder jemanden, wie beispielsweise einen Steuerberater, damit beauftragen.
Wir übernehmen die Eintragung der wirtschaftlich Berechtigten Ihres Unternehmens in das Transparenzregister (sog. Botentätigkeit).
Informationen zur Eintragung ins Transparenzregister
Wir senden Ihnen gerne sämtliche relevanten Informationen zur Eintragung in das Transparentregister zu. Hierzu benötigen wir die im Formular angegebenen Daten. Nach dem Sie das Formular abgesendet haben, bearbeiten wir Ihre Informationen und Sie erhalten unser Infopaket mit allen relevanten Unterlagen und einem Auftragsvordruck per E-Mail.
Wichtig: Wir übernehmen lediglich die Eintragung für Sie (sog. Botentätigkeit). Als Steuerberater dürfen wir grundsätzlich keine Rechtsberatung vornehmen. Kontaktieren Sie bei rechtlichen Fragen zum wirtschaftlichen Berechtigten einen Rechtsanwalt oder Notar.
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Häufig gestellte Fragen zum Eintragen der wirtschaftlich Berechtigten und das Tranparenzregister
Wir möchten Ihnen in diesem FAQ Antworten auf drängende und häufige Fragen zur Eintragung Ihres Unternehmens in das Transparenzregister geben.
Bitte beachten Sie: Dieses Angebot stellt keine Rechtsberatung dar.
Das Transparenzregister ist eine elektronische Plattform, die vom Bundesanzeiger geführt wird. Das Transparenzregister soll Klarheit darüber schaffen, welche natürliche Person oder welche natürlichen Personen letztlich die wirtschaftliche Verantwortung im Unternehmen tragen. Der Gesetzgeber erhofft sich hierdurch die Verhinderung von Straftaten, Terrorismus, Korruption und Geldwäsche. Auch bei stark verschachtelten Unternehmensstrukturen wird somit klar, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist.
Mehr Informationen erhalten Sie unter https://www.transparenzregister.de/
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaften (KG und GmbH & Co KG)
- Offene Handelsgesellschaften (OHG)
- Aktiengesellschaften (AG) (nicht börsennotiert)
- Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA)
- kommunale Unternehmen
- eingetragene Vereine (e.V.)
- eingetragene Genossenschaft (eG)
- rechtsfähige Stiftungen, nichtrechtsfähige Stiftungen
- Societas Europaea (SE)
- Partnerschaftsgesellschaften (PartG)
- Trusts
- Erbengemeinschaften
- Vorgesellschaften
- Ausländische Personen, Gesellschafter und Unternehmen sind meldepflichtig, wenn sie zu den in Deutschland meldepflichtigen Personen gezählt werden können.
- Einzelunternehmen
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GmbH)
- börsennotierte Gesellschaften
Ins Transparenzregister müssen bei meldepflichtigen Unternehmen alle natürlichen Personen eingetragen werden, die mehr als 25% der Anteile an dem Unternehmen halten. Dabei sind auch Stimmrechtsanteile und die wirtschaftlich ausgeübte Kontrolle maßgebend.
Unabhängig von den Stimmenanteilen wird ein Komplementär grundsätzlich als meldepflichtig angesehen. Es genügt eine mittelbare Kontrolle.
Hält keiner der beteiligten Personen innerhalb einer Struktur mehr als 25% der Anteile, wird ein fiktiver wirtschaftlich Berechtigter, meist der Geschäftsführer, ermittelt.
- prüfen, ob eine Meldepflicht vorliegt und für wen
- aktiv werden, um eine Eintragung selbst vorzunehmen oder zu beauftragen
- bei Unklarheiten einen Anwalt befragen
- Änderungen sofort melden und Eintrag ändern oder ändern lassen, ebenso Fehler
Ja, die Eintragung können wirtschaftliche Berechtigte selbst vornehmen. Hierfür ist eine Registrierung beim Transparenzregister notwendig. Wir sind bereits registriert und helfen Ihnen gern bei der Eintragung ins Transparenzregister – auch wenn Sie noch kein Mandant bei uns sind. Kontaktieren Sie uns unter dem angegebenen Kontaktformular!
Dies lässt sich nicht pauschal beantworten. Wir senden Ihnen gern Beispiele für die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten zu.
Wenn Sie sich unsicher sind, wer bei Ihrem Unternehmen die wirtschaftlich Berechtigten sind, empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Anwalt. Wir kooperieren hierzu mit einem Anwalt, der Ihnen gern offene Fragen beantwortet.
Die Eintragung muss umgehend erfolgen, da diese ab dem 01.08.2021 gemäß des neuen Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes verpflichtend ist.
Eine Eintragung in das Transparenzregister muss bis zum 30.06.2022 für alle Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften oder Partnerschaften erfolgen.
Für eingetragene Personengesellschaften muss die Eintragung bis spätestens 31.12.2022 erfolgen.
Die erstmalige Eintragung ist kostenfrei, wenn Sie diese selbst durchführen. Wir berechnen eine einmalige Servicepauschale, wenn wir die Eintragung für Sie vornehmen.
- Ersteintragung für Unternehmen mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter: 99€ zzgl. USt.
- Ersteintragung für alle anderen Unternehmen: 249€ zzgl. USt.
Auch die erforderliche jährliche Aktualisierung Ihrer Angaben im Transparenzregister ist kostenfrei, wenn Sie diese selbst durchführen. Wir übernehmen die Aktualisierung Ihrer Daten gern für eine jährliche Servicegebühr.
- jährliche Aktualisierung für Unternehmen mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter: 69€ zzgl. USt.
- jährliche Aktualisierung für alle anderen Unternehmen: 129€ zzgl. USt.
Für die Führung Ihres Eintrags berechnet das Transparenzregister eine Jahresgebühr von zurzeit 4,80 Euro zzgl. USt. Die aktuell geltende Jahresgebühr ist in der Transparenzregistergebührenordnung geregelt.
Je nach Zugriffsrechten kann jeder mehr oder weniger tief Einsicht in das Transparenzregister nehmen. Jeder wirtschaftlich Berechtigte kann natürlich volle Einsicht in den sich selbst betreffenden Bereich nehmen.
Behörden, Rechtsanwälte und Notare sind ebenfalls berechtigt, Einsicht zu nehmen.
Beschränkungen der Einsichtnahme können beantragt werden.
Für Eintragung und Einsichtnahme muss eine Registrierung beim Transparenzregister erfolgen.
Für eine Nichteintragung ins Transparenzregister wird ein Bußgeld erhoben, das je nach Bilanzsumme durch ein Faktorsystem erhöht wird. Ein wissentliches Ignorieren der Eintragungspflicht erhöht das Bußgeld zusätzlich.
Weiterhin drohen Eintragungen über Verstöße im Gewerbezentralregister und die namentliche Veröffentlichung auf der Internetseite des BVA. Dabei wird die Art der Ordnungswidrigkeit öffentlich genannt.
Wenn wir die Eintragung für Sie übernehmen, gehen Sie damit keine weiteren Verpflichtungen bei uns ein. Sie können dann auch weiterhin die Steuererklärungen selbst fertigen oder durch einen anderen Steuerberater erstellen lassen.
Wie viel kostet eine Eintragung in das Transparenzregister durch die Steuerberater von BlackZero?
Die folgenden Preise gelten für die Eintragung ins Transparenzregister und die jährliche Aktualisierung der Eintragung.
Die BlackZero GmbH nimmt keine Rechtsberatung vor. Die genannten Preise beziehen sich lediglich auf die Eintragung ins Transparenzregister (sog. reine Botentätigkeit).
Ersteintragung für Unternehmen mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter
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*99 € netto zzgl. 19 % USt.
-
Gesamtbetrag brutto:
-
117,81 €
Ersteintragung für alle anderen Unternehmen
-
*249 € netto zzgl. 19 % USt.
-
Gesamtbetrag brutto:
-
296,31 €
Jährliche Aktualisierung für Unternehmen mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschafter
-
*69 € netto zzgl. 19 % USt.
-
Gesamtbetrag brutto:
-
82,11 €
Jährliche Aktualisierung für alle anderen Unternehmen
-
*129 € netto zzgl. 19 % USt.
-
Gesamtbetrag brutto:
-
153,51 €